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Pflegehinweise

Unsere Fenster und Haustüren sind Qualitätsprodukte und auf eine besonders lange Lebensdauer ausgelegt. Sie sind aber auch Nutzteile und unterliegen einem natürlichen Verschleiß. Wartung und Pflege sind daher für ein langlebiges Fensterleben unerlässlich.

Lüften

Unsere Fenster und Türen haben hervorragende Dämmeigenschaften. So sparen Sie Energie und Heizkosten. Für ein optimales Raumklima ist aber auch aktives Lüften notwendig. Denn verbrauchte Luft im Haus enthält immer viel Feuchtigkeit und muss regelmäßig ausgetauscht werden, sonst kann es zu Schimmelbildung kommen.

So geht Lüften richtig:

3- bis 4-mal sollten Sie täglich für 5 Minuten kräftig lüften: mit weit geöffneten Fenstern stoßlüften – am besten querlüften mit gegenüberliegenden Fenstern. So wird die Luft schnell und vollständig ausgetauscht, ohne dass die Wohnung auskühlt.

Dauerlüften auf Kippstellung hingegen sollten Sie – besonders im Winter – vermeiden. Denn durch den viel zu geringen Luftaustausch verschwenden Sie nur Heizenergie und im Bereich der Fenster entstehen kalte Stellen, die schnell feucht werden. Die mögliche Folge: Tauwasserschäden.

Pflege

Die Profiloberflächen können Sie einfach mit Wasser, mildem handelsüblichem Reiniger und einem weichen Lappen reinigen. Verzichten Sie auf scharfe Mittel und kratzende Putzschwämme. Für stärkere Verschmutzungen und zur professionellen Wartung Ihrer Fenster gibt es ein Pflegeset mit einem speziellen Reiniger für Rahmen und Dichtungen sowie Öl und Fett für die Beschläge. Dieses Pflegeset können Sie in unserer Kundenausstellung erwerben.

Mehr zur richtigen Pflege Ihrer Produkte:

Wartung

Mit jeder Rechnung, die Sie über Ihre fertigen Produkte erhalten, bieten wir Ihnen einen Wartungsvertrag an, den Sie separat abschließen können. Alternativ bestellen Sie unseren Kundendienst einmal in 12 bis 15 Monaten, der die Beschlagteile wartet und die beweglichen Bauteile prüft. So erhalten Sie den vollen Anspruch auf den gesetzlich geregelten Gewährleistungsanspruch.

© Walter Fenster + Türen
Datum des Ausdrucks: 10.12.2024